Praxiskommentar PsychKG NRW

4. überarbeitete Auflage 2018, 361 Seiten,
42,00 EUR

ISBN: 978-3-415-06202-3

Die 4. Auflage ist ausverkauft. Eine 5. Auflage wird voraussichtlich im Sommer 2024 erscheinen.

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Zum 1.1.2017 hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und zum Krankenhausgestaltungsgesetz vom 6.12.2016 insbesondere die vom BVerfG geforderte Eingriffsgrundlage für ärztliche Zwangsbehandlungen im Rahmen der Unterbringung geschaffen. Dies war Anlass, die geänderte Rechtslage zu kommentieren und die seit der Vorauflage im Jahr 2011 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur in die Neuauflage einzuarbeiten.
Es gibt mehrere Arten der Unterbringung. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW ist hauptsächlich im FamFG und im PsychKG NRW geregelt. Die Rechtslage ist deshalb kompliziert und nicht ohne weiteres verständlich.
Im Teil A des Buches ist in erster Linie die Unterbringung nach dem PsychKG NRW, aber auch die Unterbringung durch den Betreuer, durch den Bevollmächtigten, durch den Betreuungsrichter, nach dem Freiheitsentziehungsrecht, nach dem Strafrecht und nach dem Polizeirecht jeweils grundrissartig dargestellt. Dabei wird wegen der im PsychKG NRW geregelten Komplexe auf dieses Gesetz verwiesen. In Teil B ist das PsychKG NRW kommentiert.
Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Beachtung des Willens der Betroffenen durch die Stärkung von Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen, die Regelungen zur Zwangsbehandlung und zur Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen sowie sonstige Gesetzesänderungen, ferner die seit 2011 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur. In Teil A sind zudem die zum 22.7.2017 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Einwilligung eines Betreuers bzw. Bevollmächtigten in ärztliche Zwangsmaßnahmen kommentiert.
Das Buch wendet sich an alle, die sich über das Unterbringungsverfahren und das PsychKG NRW rechtlich informieren wollen, insbesondere an Gerichte, psychiatrische Krankenhäuser, Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, untere Gesundheitsbehörden, den Sozialpsychiatrischen Dienst, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie Polizeidienststellen.

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