Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Betreuers

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Dieses Formular soll es Ihnen ermöglichen, bei Bedarf die Bestellung eines Betreuers für einen erkrankten Menschen bei dem zuständigen Gericht anzuregen. Das Formular gibt Ihnen Hinweise, welche Informationen das Gericht benötigt, damit es seiner Aufgabe gerecht werden kann, im Einzelfall zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen.

§ 1814 BGB nennt vier Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung:

  • Krankheit oder Behinderung, Abs. 1.
  • Fehlende Fähigkeit des Betroffenen aufgrund der Krankheit bzw. Behinderung einzelne oder die Gesamtheit seiner Angelegenheiten zu besorgen, Abs. 1.
  • Fehlende Möglichkeit, die betroffenen Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten, den der Betroffene selbst bevollmächtigt hat, oder durch andere Hilfen ohne Bestellung eines gesetzlichen Vertreters ebenso gut besorgen zu lassen, Abs. 3.
  • Gegen den Willen des Betroffenen darf eine Betreuerbestellung nur erfolgen, wenn seine freie Willensbestimmung aufgehoben ist, Abs. 2.

Voraussetzungen_Betreuerbestellung

Voraussetzungen und Bedeutung eines Einwilligungsvorbehaltes

Einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung finden Sie im Informationsblatt zu den Voraussetzungen einer Betreuerbestellung. Hinweise zu den Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes und dessen Bedeutung finden Sie im Informationsblatt zu den Voraussetzungen und der Bedeutung eines Einwilligungsvorbehaltes.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie durch die Broschüre „Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten“. Sie finden diese auf der Homepage des Justizministeriums NRW unter www.nordrheinwestfalendirekt.de.

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