Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Durch die Erteilung  einer Vorsorgevollmacht kann eine geschäftsfähige Person für den Fall, dass sie krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, eine andere Person bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten für sie zu regeln.

Dies kann im Krankheitsfall die Bestellung eines Betreuers entbehrlich machen.

Das Muster ist für Fälle gedacht, in denen eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter zur Verfügung steht, der bereit ist, sich bevollmächtigen zu lassen und es keine komplexen Grundstücks- oder Vermögensangelegenheiten zu regeln gibt. Zu beachten ist, dass Banken und Sparkassen häufig nur Vollmachten auf banküblichen Vordrucken bzw. notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmachten akzeptieren. Dies sollte vorab geklärt werden.

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesjustizministerium haben jeweils ähnlich lautende Muster für eine Vorsorgevollmacht entwickelt. Sie greift die gesetzlichen Anforderungen an eine umfassende und wirksame Bevollmächtigung auf und soll möglichst flächendeckend zur Anwendung gelangen. Sie finden den Vollmachtsvordruck unter www.justiz.nrw.de . Vollmachten können zentral beim Zentralen Vorsorgeregister, das von der Bundesnotarkammer geführt wird, hinterlegt und registriert werden. Anmeldeformulare finden Sie unter www.bnotk.de .

Weitere Informationen zu Vorsorgevollmachten finden Sie in den Informationen zu Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung. Beratungen zu Vorsorgevollmachten erhalten Sie bei den verschiedenen Betreuungsvereinen. Die Betreuungsbehörden in den Kommunal- bzw. Kreisverwaltungen informieren zu den Vorsorgevollmachten und beglaubigen im Einzelfall die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht.

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