Fortbildungen zur Unterbringung nach dem PsychKG NRW

Im Jahr 2023 werden wiederum durch das Studieninstitut in Münster und Dortmund Fortbildungen zur praktischen Anwendung des PsychKG NRW durch das Studieninstitut Westfalen-Lippe angeboten. Es handelt sich um folgende Termine und Seminarnummern:


09.08.2023 in Münster (Meldestichtag: 12.07.2023)

Weitere Einzelheiten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auch auf der Homepage des Studieninstitutes unter:

https://www.stiwl.de/fortbildung/veranstaltungen/alle-termine/?idsem=16880

Für wen ist die Fortbildung gedacht und was erwartet Sie in der Fortbildung:

Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW – rechtliche Voraussetzungen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche

Ihr Gewinn

Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) regelt u. a. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken. Es ist damit Grundlage für die Beantwortung der Frage: Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfen wann in welchem Umfang vorgenommen werden?

Anhand von Beispielen und Fragen aus Ihrem Berufsalltag können Sie durch kompetente Moderation eines Juristen, der seit dem Jahre 1986 PsychKG Verfahren als Richter bearbeitet, Ihre Problemfälle klären und gelangen so zu rechtssicheren Entscheidungen.

Inhalte
  • Rechtstatsächliches
  • Verfahrensrechtliche Aspekte
    • Zuständigkeiten Behörde und Gericht
    • Kompetenzen und Befugnisse der Behörde
    • Das Antragsverfahren
      • Inhalte der ärztlichen Zeugnisse bei Antragstellung und sofortiger Unterbingung
      • Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Attest ausstellt
  • Sofortige Unterbingung nach § 14 PsychKG
    • Gesetzliche Voraussetzungen
    • Fehlende Erreichbarkeit eines Arztes
    • Sofortige Unterbringung Suchtkranker, somatisch Erkrankter und unversorgter Personen
  • Materielles Recht: Unterbringungsbegriff
    • Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 11 PsychKG
    • Materielle Voraussetzungen (u.a. medizinische Voraussetzungen, fehlender freier Wille, Gefährdung bedeutender Rechtsgüter, mildere Mittel)
    • Abgrenzung: Unterbringung Minderjähriger und Betreuter
  • Aktuelles
    • Novellierung des PsychKG NRW, Stichwort: Zwangsbehandlung und Fixierung
  • Erfahrungsaustausch
Das sagen unsere Teilnehmenden

Grundfragen wurden geklärt: Gefühl, sicherer handeln zu könnenGenügend Zeit für individuelle FragenViele Praxisbeispiele, verständlich und anschaulich erklärtSehr guter DozentSehr unterhaltsam und kurzweilig

Weiterer Termin:

U94523
Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW-rechtliche und medizinische Voraussetzungen

18.10.2023 in Münster (Meldestichtag: 20.09.2023)

Weitere Einzelheiten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auch auf der Homepage des Studieninstitutes unter:

https://www.stiwl.de/fortbildung/veranstaltungen/alle-termine/?idsem=192042

Zielgruppe dieses Seminars

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche

Das aktuelle Seminar zeichnet sich dadurch aus, dass der juristische um einen ärztlichen Blickwinkel ergänzt wird: Als Ko-Referent steht Ihnen ein Facharzt für Psychiatrie als Ansprechpartner zur Verfügung. Er verfügt über mehrjährige Erfahrung als Leiter eines Sozialpsychiatrischen Dienstes und in vielen Kriseneinsätzen, gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und Gericht, Unterbringungen nach PsychKG begleitet hat und Ihnen einen Überblick über die psychiatrischen Krankheitsbilder geben wird.

Inhalte dieses Seminars
  • Rechtstatsächliches
  • Verfahrensrechtliche Aspekte
    • Zuständigkeiten Behörde und Gericht
    • Kompetenzen und Befugnisse der Behörde
    • Das Antragsverfahren
      • Inhalte der ärztlichen Zeugnisse bei Antragstellung und sofortiger Unterbingung
      • Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Attest ausstellt
  • Sofortige Unterbingung nach § 14 PsychKG
    • Gesetzliche Voraussetzungen
    • Fehlende Erreichbarkeit eines Arztes
    • Sofortige Unterbringung Suchtkranker, somatisch Erkrankter und unversorgter Personen
  • Materielles Recht: Unterbringungsbegriff
    • Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 11 PsychKG
    • Materielle Voraussetzungen (u.a. medizinische Voraussetzungen, fehlender freier Wille, Gefährdung bedeutender Rechtsgüter, mildere Mittel)
    • Abgrenzung: Unterbringung Minderjähriger und Betreuter
  • Aktuelles
    • Novellierung des PsychKG NRW, Stichwort: Zwangsbehandlung und Fixierung
  • Übersicht über psychiatrische Krankheiten bzw. Störungen (nach ICD-10)
  • Psychiatrische Krisensituationen (insbes. Umgang mit Suizidalität)
  • Schwächen und Sollbruchstellen der Hilfsangebote der unteren Gesundheitsbehörde (Abschnitte III und V des PsychKG bzgl. vorsorgender und nachsorgender Hilfen für psychisch Kranke) und der ärztlich-psychotherapeutischen (ambulanten und stationären) Versorgung in der Versorgungswirklichkeit aus ärztlicher Sicht
  • Exkurs: PsychKG aus Sicht des Klinikarztes / des niedergelassenen Arztes / der Angehörigen
  • Erfahrungsaustausch
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