Landesinitiative Gewaltschutz NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf folgendes hin:

In Nordrhein-Westfalen sollen die Menschen in der Behindertenhilfe (also Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie Beschäftigte) sowie in damit verbundenen Einrichtungen besser vor Gewalt geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es die Zusammenarbeit aller, die in der Eingliederungshilfe Verantwortung tragen und in weiteren, für den Gewalt­schutz relevanten Bereichen.

Mit der Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen, deren Gründung inzwischen mit allen beteiligten Partnern abgeschlossen wurde, soll der Rahmen für diesen mehrjährigen, komplexen Arbeitsprozess geschaffen werden. Koordiniert aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, werden Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die zuständigen Leistungsträger und Leistungserbringer, mehrere Landesministerien sowie weitere Akteure der Eingliederungshilfe konkrete Maß­nahmen vorbereiten und umsetzen, um Gewalthandlungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und den damit verbundenen Bereichen möglichst zu vermeiden und zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebenszufriedenheit beeinträchtigter Menschen bei­zutragen. Den Ausgangspunkt bilden dabei die Handlungsempfehlungen der Experten­kommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ und Beispiele guter Praxis aus Nordrhein-Westfalen.

Die Auftaktveranstaltung zur gemeinsamen Landesinitiative zum Gewaltschutz
mit Minister Karl-Josef Laumann fand am Dienstag, 27. September 2022 statt.

Die gemeinsame Absichtserklärung der Akteure finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/erklaerung_landesinitiative_september_2022.pdf

Folgende Partner haben die Absichtserklärung unterzeichnet und arbeiten in der Initiative zusammen: Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW,  Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW), private und öffentliche Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, die Freie Wohlfahrtspflege, zahlreiche Selbsthilfeverbände, die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die Umsetzung der Absichtserklärung der Landesinitiative zum Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen erfolgt in zahlreichen Dialog- und Umsetzungsprozessen, gesteuert durch das MAGS NRW auf Ebene einer Abteilungsleitung. In diesem Rahmen wird prioritär eine Arbeitsstruktur entwickelt, die eine ergebnis-
orientierte Bearbeitung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen absichert.

Ein weiterer Schritt ist in diesem Zusammenhang die Schaffung einer neuen Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (WTG NRW). Diese Beschwerdestelle bietet Menschen, die in Einrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen (dazu siehe § 2 WTG NRW), leben bzw. arbeiten und Gewalt im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme erfahren bzw. solche Maßnahmen beobachtet haben eine unmittelbare Anlaufstelle. Die Beschwerdestelle nimmt nicht allein Beschwerden entgegen, sondern berät, informiert und unterstützt auch. Wichtig ist, dass sie vertraulich und auf Wunsch anonym arbeitet .

Nähere Informationen finden sich unter:

https://www.mags.nrw/landesregierung-richtet-neue-monitoring-und-beschwerdestelle-zum-thema-gewaltschutz-ein

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