Änderung des WTG NRW zum 1.1.2023

Im Koalitionsvertrag Nordrhein-Westfalen 2022-2027 heißt es nunmehr in Zeile 5085f., Seite 104:

Wir wollen die Menschen in der Behindertenhilfe und in vergleichbaren Einrichtungen

besser vor Gewalt schützen. Unter dem Dach einer Landesinitiative Gewaltschutz, die

sich an alle wesentlichen Akteure in Nordrhein-Westfalen richtet, sollen die

Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und

Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ konsequent umgesetzt werden.

Dabei ist u. a. die Beteiligung von Konsulentendiensten zu nennen. Ferner sind

unmittelbare unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene vor Ort zu benennen.

Zuvor hatte der Landtag Nordrhein-Westfalen am 05.04.2022 das Gesetz
zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum
Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Gemäß Art. 4 des Gesetzes tritt es am 01.01.2023 in Kraft. Das Gesetz ist abrufbar unter:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-219.pdf

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte zuvor am 30.03.2022 beschlossen, den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (LT-Drucksache 17/15188) unverändert anzunehmen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet in weiten Teilen die Umsetzung der von der Expertenkommission empfohlenen gesetzlichen Änderungen. Zum Beschluss des Ausschusses:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16933.pdf

Die Expertenkommission hatte ihren Abschlussbericht, den sie am 15.12.2021 Herrn Minister Laumann überreicht hatte, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch in der 136. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 09.02.2022 vorgestellt.

Zuvor hatten 4 Mitglieder der Expertenkommission an einer Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur geplanten Gesetzesänderung teilgenommen. Zum Inhalt dieser Anhörung am 13.01.2022 siehe:

https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-1682.pdf

In der Presseerklärung des Ministeriums zur Übergabe des Abschlussberichtes heißt es:

Die Berufung der Kommission erfolgte im Februar 2021 als Reaktion auf die Vorkommnisse in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Den Vorsitz führte der ehemalige Abgeordnete und langjährige Vorsitzende des Sozialausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, Günter Garbrecht.

Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, um die Gestaltung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern – insbesondere hinsichtlich des Gewaltschutzes. Neben Vorschlägen zur Änderung der einschlägigen heimaufsichtsrechtlichen Regelungen werden Maßnahmen zu einer stärkeren Regionalisierung der Betreuungsangebote und zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Betroffenen empfohlen. Darüber hinaus regt die Kommission die Schaffung eines landesweiten Beratungs- und Kompetenznetzwerkes für Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen an.

Minister Laumann bedankte sich bei den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit. „Mit Ihrem Bericht haben Sie ein sehr umfangreiches Programm vorgelegt, das wir nunmehr intensiv diskutieren wollen: Im Landtag, mit den Verbänden der Leistungsträger und Leistungserbringer und vor allem mit den betroffenen Menschen selbst, ihren Angehörigen und Interessenverbänden. Ich kann versichern, dass sich mein Ministerium sehr intensiv in diese Diskussionen einbringen wird und bin den Expertinnen und Experten dankbar, dass sie Unterstützung bei der Umsetzung angeboten haben.“ Eine Reihe von Vorschlägen der Kommission zur Verbesserung der Aufsicht ist bereits in dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (LT-Drucksache 17/15188) eingeflossen. Der Bericht und seine Anlagen können hier in digitaler Form heruntergeladen werden:

https://www.mags.nrw/gewaltschutz-einrichtungen-der-behindertenhilfe

Die Berufung der Expertenkommission, bestehend aus Vertretungen der Richterschaft, Wissenschaft und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, erfolgte im Februar 2021 als Reaktion auf die Vorkommnisse in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Das Deutsche Institut für Menschenrechte war als ständiger Gast in der Expertenkommission vertreten. Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann ist es ein besonderes Anliegen, neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch eine umfassende und vorbehaltlose fachliche Aufbereitung der Geschehnisse vorzunehmen und daraus Schlüsse für die Weiterentwicklung der Leistungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten zu ziehen.

Übersicht der Mitglieder der Expertenkommission:
https://url.nrw/Expertenkommission

Zur Vorgeschichte:

Mit Schreiben vom 08.03.2021 hatte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes, Herr Karl-Josef Laumann, mich als ordentliches Mitglied der unabhängigen Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ berufen. Die Kommission, der Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen angehören, soll Handlungs- und Lösungsansätze erarbeiten, mit denen die Betreuungs- und Leistungsangebote nach den Maßstäben der UN – Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes weiterentwickelt werden.

Auslöser für die Einrichtung dieser Kommission waren laufende Ermittlungen zu möglichen Freiheitsberaubungen und Körperverletzungen gegenüber Bewohner einer Einrichtung der Eingliederungshilfe in Ostwestfalen. Als Reaktion auf die laufenden Ermittlungen wurde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW im Januar 2021 eine Projektgruppe eingerichtet, die den Vorwürfen nachgehen und eine fachliche Aufarbeitung der Geschehnisse vornehmen soll. Dabei sollen die Ergebnisse der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft allerdings abgewartet werden. Parallel wurde die unabhängige Expertenkommission eingerichtet. Diese Expertenkommission hatte bereits Mitte Februar 2021 ihre Tätigkeit vorbereitend aufgenommen. E.s ist vorgesehen, dass die Expertenkommission im Verlaufe des Jahres 2021 einen Bericht vorlegen wird.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW ist für die Zukunft bestrebt, unter Einbindung der zuständigen Leistungsträger und -erbringer für Menschen mit herausfordernden Verhalten in jedem Einzelfall eine verbesserte teilhabe- und sozialraumorientierte Begleitung und Unterstützung unter Beachtung der Maßstäbe der UN – Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes zu erreichen.

Inzwischen hat das Ministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des WTG NRW erarbeitet und diesen in am 2.07.2021 bekannt gemacht. In einer Presseerklärung hat Herr Laumann verlautbart:

„Minister Laumann: Wir brauchen einen besseren Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Das Kabinett beschließt entsprechende Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Wohneinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stärken – insbesondere mit Blick auf Menschen mit Behinderungen. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des WTG beschlossen. Die neuen Regelungen sollen 2023 in Kraft treten.

Der Entwurf greift Vorschläge der von Minister Laumann eingesetzten Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ unter Leitung des ehemaligen Landtagsabgeordneten und langjährigen Vorsitzenden des Sozialausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, Günter Garbrecht, auf.

Er präzisiert und konkretisiert den Rahmen für freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen weitestgehend vermieden werden, daher müssen die Einrichtungen ein Gewaltkonzept erstellen, welches auch eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst. Nur wenn alle andere Optionen ausgeschöpft wurden und wenn ein Betreuungsgericht dies vorher genehmigt hat oder der Bewohner bzw. die Bewohnerin eingewilligt hat und zu dieser Einwilligung auch fähig war, sind freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen erlaubt.

Eine zentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention soll eingerichtet werden, die freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen überwacht. Durch die Neuregelung wird die staatliche Prüfung des Gewaltschutzes weiter verbessert. So erhalten neben den kommunalen Behörden die Bezirksregierungen die Möglichkeit, Vor-Ort-Prüfungen durchführen zu können.

Zudem soll erstmals eine staatliche Aufsicht über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden. „Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein gutes Werkstätten-System, auf das wir stolz sein können. Rund 80.000 Menschen mit Behinderungen verbringen dort als Beschäftigte einen Großteil ihrer Zeit und erleben in Gemeinschaft Teilhabe an Arbeit. Der Staat muss ihre Rechte und ihre Würde auch dort verlässlich schützen. Daher brauchen wir auch hier eine Aufsicht, die möglichen Fehlentwicklungen auf die Spur kommt und den Schutz der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen kontrolliert“, sagt Laumann.“

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch, jetzt LT-Drucksache 17/15188 (Neudruck) ist unter nachstehendem Link abrufbar:

Der Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen

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