Ärztliches Zeugnis zur Erforderlichkeit der unverzüglichen Unterbringung
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Dieses Muster ist für Ärzte von Patienten, für die bereits ein Betreuer bestellt ist bzw. die eine Person wirksam zur Entscheidung über eine Unterbringung bevollmächtigt haben, gedacht. Muss ein solcher Patient unverzüglich gegen seinen Willen mit Freiheitsentzug in einer Klinik untergebracht werden, um eine akute Eigengefahr abzuwenden bzw. eine dringliche ärztliche Behandlung zu ermöglichen, bedarf es für das Gericht eines ärztlichen Zeugnisses.
In Eilfällen kann mit Hilfe eines solchen, sorgfältig ausgefüllten ärztlichen Zeugnisses eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung durch das Gericht erteilt werden.
Besteht noch keine Betreuung für den Patienten, müsste zugleich das „Ärztliche Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers“ ausgefüllt und dem zuständigen Gericht überreicht werden.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung finden Sie im PDF Information zur Unterbringung.