Ärztliches Zeugnis zur Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
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Dieses Formular ist für Ärzte von Patienten, für die bereits ein Betreuer bestellt ist bzw. die eine Person wirksam zur Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen bevollmächtigt haben und die bereits in einer Einrichtung leben, gedacht. Werden in Bezug auf solche Patienten freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig, darf der Betreuer bzw. Bevollmächtigte sie anordnen, wenn der Patient nicht selbst entscheiden kann. Der Betreuer bzw. Bevollmächtigte benötigt allerdings die – nachträgliche – Genehmigung des Gerichts. Eine solche kann nur erfolgen, wenn u. a. ein ärztliches Zeugnis die Notwendigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahmen bescheinigt.
Das Ärztliche Zeugnis sollte daher dem Antrag des Betreuers bzw. Bevollmächtigten beigefügt werden.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme finden Sie in meiner „Information zur Unterbringung“ und „Information zu freiheitsentziehenden Maßnahmen„.
Darüber hinaus hat die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungswesen in NRW eine Handreichung zur Thematik „Freiheitserhaltende und freiheitsentziehende Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen“ erarbeitet. Das PDF zur Handreichung „Freiheitserhaltende und freiheitsentziehende Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen“ zum Download steht in einer Druckfassung auch in Leichter Sprache zur Verfügung.