Ärztliches Zeugnis zur Zwangsbehandlung
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Antrag zur Genehmigung der Zwangsbehandlung
Dieses Formular ist für Ärzte gedacht, die auf geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Einrichtungen tätig sind und einem Betreuer bzw. Bevollmächtigten ein ärztliches Zeugnis an die Hand geben wollen, mit dem dieser die einstweilige Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme beantragen kann. Dieses Zeugnis soll möglichst nicht vom zwangsbehandelnden Arzt ausgestellt werden, da der Gesetzgeber insoweit eine neutrale Überprüfung wünscht (sog. Vier-Augen-Prinzip).
Weitere Informationen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB finden Sie im Informationsblatt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen.