Formulierungshilfe der Bundesregierung zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf verabschiedet. Sie soll es ermöglichen, noch vor der Bundestagswahl am 23.02.2024 eine Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern in Kraft treten zu lassen. Zum Teil weicht sie vom am 16.09.2024 vorgelegten Referentenentwurf des BMJ ab, der seinerseits auf einer Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beruht.
Unverändert sieht die Formulierungshilfe eine Erhöhung der Vergütung von insgesamt 12,7 % vor. Die Erhöhung fällt wie im Referentenentwurf in den einzelnen Vergütungsgruppen unterschiedlich aus. Es wurde indes die Verteilung auf die unterschiedlichen Fallkonstellationen geändert, um gerechtere Ergebnisse zu erzielen. So werden unter anderem die Höhe der Vergütungspauschalen für die Führung von Betreuungen für mittellose und bemittelte betreute Personen weniger stark differieren. Bestehen bleibt indes die unterschiedliche Höhe der Vergütung für die Führung von Betreuungen von Bewohnern einer stationären Einrichtung und Bewohnern einer anderen Wohnform. Die Regelungen dazu, in welcher Wohnform eine betreute Person lebt werden vereinfacht. Das geschieht dadurch, dass die streitanfällige Regelung zu stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulanten Wohnformen gestrichen wird. Wie ursprünglich vorgesehen, soll es anstatt 60 einzelner monatlicher Vergütungstatbestände nur noch deren 16 geben. Die vergütungsrelevanten Zeiträume werden unverändert von 5 auf 2 reduziert. Letztlich bleibt es auch bei der Abschaffung der Vergütungstabelle A, da es nach Einführung des Registrierungsverfahrens und des Sachkundenachweises keine beruflichen Betreuer mehr ohne betreuungsspezifische Kenntnisse geben kann.
Gesonderte Pauschalen soll es künftig nicht mehr geben und die Dauerfestsetzung der Betreuervergütung zum Regelfall werden. Beides war bereits im Referentenentwurf vorgesehen.
Letztlich ist wie im Referentenentwurf eine Neuregelung der Schlussabwicklung unter Abbau bürokratischer Hemmnisse vorgesehen. Zu den Einzelheiten der Formulierungshilfe siehe:
Ob es noch vor den Neuwahlen am 23.02.2025 zur Verabschiedung im Bundestag kommt, ist momentan unklar. Obwohl der ursprüngliche Referentenentwurf noch zu Zeiten der Leitung des BMJ durch den der FDP angehörigen Minister Buschmann erstellt wurde, heißt es aktuell seitens der FDP, dass man den Regierungsentwurf jetzt gründlich überprüfen und den Austausch mit Betreuerinnen und Betreuern suchen wolle. Es sei sicherzustellen, dass alle Betreuer gleichermaßen von der Reform profitieren werden und dass insbesondere Betreuer, die überwiegend Klienten betreuen, die mittellos sind und zu Hause leben, nicht künftig durch die Reform schlechter gestellt werden. Seitens der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag heißt es, dass der Gesetzentwurf nach der Kabinettsbefassung noch im Bundestag und in den Ausschüssen beraten werden müsse, was in den verbleibenden Wochen seriös nicht mehr möglich sei.
Inzwischen wurde der Entwurf (dazu s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014259.pdf) am 19.12.2024 im Bundestag eingebracht. Dort wurde beschlossen, dass der Rechtsausschuss sich federführend weiter mit der Vorlage befassen soll. Siehe zu Einzelheiten:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-ueberweisungen-1027944