Fortbildungen zur Betreuungsrechtsreform
Die ÜAG NRW veranstaltete in 2023 eine Reihe von Online Fortbildungsveranstaltungen zur Reform des Betreuungsrechts am 1.1.2023.
Zuletzt fand am 21.09.2023 eine Präsenz Fortbildung in Bielefeld statt. Materialien können über die Internetseite der ÜAG NRW abgerufen werden
Die Fortbildung stand unter dem Motto:
Schutzraum oder rechtsfreie Zone?
Zwang und Gewalt in der häuslichen Umgebung –
Neue Aspekte durch neues Betreuungsrecht
und fand in Bielefeld, Neues Rathaus, Großer Sitzungssaal statt.
Bei den bereits durchgeführten Online Veranstaltungen handelte es sich um nachstehende Fortbildungen, deren Materialien über die Internetseite der ÜAG NRW abgerufen werden können:
Den Beginn machte am 15.02.2023 eine Veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte mit dem Thema:
Reform des Betreuungsrechts: Was müssen niedergelassene und im Krankenhaus tätige Ärzte/Ärztinnen wissen?
Die Veranstaltung war bei der Ärztekammer Westfalen angemeldet, sodass die Teilnehmer/innen Fortbildungspunkte erwerben konnten. Weitere Einzelheiten zu der Fortbildung finden Sie unter:
Es folgte am 09.03.2023 eine Online Fortbildung für Mitarbeiter/-innen von Betreuungsvereinen mit dem Thema:
Reform des Betreuungsrechts – Auswirkungen für die Vereine und Vereinsbetreuer/-innen.
Weitere Einzelheiten und die Möglichkeit, sich online anzumelden, finden Sie unter:
https://www.ueag-nrw.org/de/fachtagungen/fortbildung-09032023/
Am 29.3.2023 schloss sich eine Online Fortbildung für Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhaussozialdiensten an. DIe Fortbildung hat zum Thema:
Unterstützung vor Vertretung – mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht.
Weitere Einzelheiten und die Möglichkeit, sich online anzumelden, finden Sie unter:
https://www.ueag-nrw.org/de/fachtagungen/fortbildung-29032023/
Zur Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen:
Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW) wurde am 24. August 2012 in Düsseldorf gegründet. Seit dem 01.07.2016 ist die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft in § 4 Abs. 2 Landesbetreuungsgesetz NRW gesetzlich verankert.
Das interdisziplinär besetzte Gremium verfolgt mit den beteiligten Verbänden, Organisationen, Behörden und Gerichten das Ziel, das in unterschiedlichen Strukturen und Ausprägungen entwickelte Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und seine Qualität zu verbessern. Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft orientiert sich hierzu insbesondere an den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestellten Anforderungen. Den Intentionen des Betreuungsrechts folgend, ist die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung in Nordrhein-Westfalen ein weiteres vorrangiges Ziel der Aktivitäten.
Mit der Schaffung und der gesetzlichen Absicherung der ÜAG NRW übernahm das Land Nordrhein Westfalen eine Vorreiterrolle im Rahmen der Förderung der ehrenamtlichen Betreuung und der Betreuungsvereine sowie der Sicherung und der Verbesserung der Qualität im Bereich der rechtlichen Betreuung. In den Folgejahren blieben die qualitätssichernden Aktivitäten der ÜAG NRW – genannt seien Fachtage zur besseren Vernetzung der Akteure im Betreuungswesen oder zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen – nicht unbemerkt. Folgerichtig erachtete der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Betreuungsrechtsreform – auch aufgrund der im Jahr 2018 veröffentlichten Handlungsempfehlungen von Matta/Engels/Brosey/Köller u.a. im Abschlussbericht „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ im Betreuungswesen – ein regional und überregional vernetztes Arbeiten im Betreuungswesen für erforderlich. Gleichzeitig bedauerte er die fehlende Umsetzung dieses Gedankens in der Mehrzahl der Bundesländer, vgl. Schnellenbach/Normann-Scherer/Giers/Thielke, Betreuungsrecht für die Praxis, Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2023, Randnummer 139, hob indesdie überregionale, vernetzende Tätigkeit der ÜAG NRW in Nordrhein Westfalen hervor.