PsychKG NRW Kommentar ab 25.11.2024
Nachdem die 4. Auflage unseres Kommentars zum PsychKG NRW bereits seit geraumer Zeit ausverkauft ist, gibt es jetzt eine gute Nachricht. Die 5. Auflage des in der Praxis bewährten Kommentars wird am 25. November 2024 auf dem Markt sein und kann bereits jetzt vorbestellt werden, siehe: https://www.boorberg.de/sozialrecht/9783415074910.
In Nordrhein-Westfalen gilt das PsychKG vom 17. Dezember 1999 seit dem 1.1.2000. Da im Jahre 2009 das gerichtliche Verfahren im FamFG neu geregelt wurde, bedurfte es einer ersten Änderung des PsychKG NRW. Am 13.12.2011 trat das Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie vom 22.11.2011 (GV. NRW 2011, S. 587) in Kraft, das die Videoüberwachung der Betroffenen während der Unterbringung untersagt. Zum 1.1.2017 hat das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und zum Krankenhausgestaltungsgesetz vom 6.12.2016 (GV. NRW 2016, S. 1062) insbesondere die vom BVerfG geforderte Eingriffsgrundlage für ärztliche Zwangsbehandlungen im Rahmen der Unterbringung geschaffen. Zuletzt erfolgten zum 1.1.2023 aufgrund der mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts einher gehenden Gesetzesänderungen redaktionelle Anpassungen durch das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 13.4.2022 (GVBl. NRW 2021, S. 499). Die zum 1.1.2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, der Umstand, dass die Vorauflage vergriffen ist,vor allem aber eine Vielzahl neuer Problemlagen bei der Umsetzung des PsychKG NRW sind Anlass gewesen, die aktuell geltende Rechtslage zu kommentieren , die Praxishinweise zu erweitern und die seit der Vorauflage im Jahr 2018 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur einzuarbeiten. Es gibt mehrere Arten der Unterbringung. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW (jährlich ca. 26000 Fälle) ist hauptsächlich im FamFG und im PsychKG NRW geregelt. Die Rechtslage ist deshalb kompliziert und nicht ohne weiteres verständlich.
Im Teil A des Buches ist hauptsächlich die Unterbringung nach dem PsychKG NRW, aber auch die Unterbringung durch den Betreuer, durch den Bevollmächtigten, durch den Betreuungsrichter, nach dem Freiheitsentziehungsrecht, nach Strafrecht und nach dem Polizeirecht jeweils grundrissartig dargestellt und dabei wegen der im PsychKG NRW geregelten Komplexe auf dieses Gesetz verwiesen. Teil A wurde in der Nachfolge von Walter Zimmermann durch Jan Waßenberg überarbeitet. Er ist Richter am Amtsgericht, war mehrere Jahre selbst als Betreuungsrichter tätig und ist derzeit an das u.a. für Betreuungsrecht zuständige Referat des Bundesministeriums der Justiz in Berlin abgeordnet.
Im Teil B ist das PsychKG NRW kommentiert; Teil B wurde von Georg Dodegge verfasst.
Das Buch wendet sich an alle, die sich über das Unterbringungsverfahren und das PsychKG NRW rechtlich und zur Umsetzung in der Praxis informieren wollen, insbesondere an Gerichte, Psychiatrische Krankenhäuser, Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, untere Gesundheitsbehörden, den Sozialpsychiatrischen Dienst, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Polizeidienststellen.
Die 5. Auflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 2021, S. 882), das zum 1.1.2023 in Kraft trat, sowie das zur Umsetzung dieses Gesetzes ergangene Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 13. April 2022 (GV. NRW 2022, S. 489) sowie sonstige Gesetzesänderungen, ferner die seit 2018 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur.
Zu weiteren Einzelheiten siehe: https://www.boorberg.de/sozialrecht/9783415074910