Literaturhinweis

Im Heft 2 der Zeitschrift Recht und Psychiatrie (R & P) wird auf den Seiten 84 bis 91 ein Aufsatz von mir zur Pharmakologischen (Zwangs-)Behandlung unter den Bedingungen des betreuungsrechtlichen Paradigmenwechsels erscheinen.

Dort zeige ich auf, dass das neue normative Verständnis der Tätigkeit des Betreuers im Rahmen von ärztlichen (Zwangs-)Maßnahmen zwar zu gesetzlichen Änderungen geführt hat, die im Ergebnis indes nicht zu anderen Bewertungen führen. Das beleuchte ich am Beispiel der Gabe des Medikamentes Androcur näher. Dies geschieht auf dem Hintergrund, dass gerade sexuelle Übergriffe durch Menschen mit einer Störung der intellektuellen Entwicklung eine Herausforderung für ihre Begleiter, seien es Familien oder Mitarbeitende von Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, darstellen. Sie lösen Angst und Ablehnung aus. Nicht selten kommt es zu Ausgrenzungen aus Wohn- oder Beschäftigungsangeboten oder zu strafrechtlichen Konsequenzen bzw. zur Anordnung von Maßregeln. Oft werden Psychiaterinnen und Psychiater von Angehörigen, von rechtlichen Betreuern oder aus Diensten und Einrichtungen um Hilfe gebeten, nicht selten mit der Erwartung, mittels pharmakologischer Interventionen das Problem zu lösen. Der Mangel an verfügbaren sozio- und psychotherapeutischen Angeboten sowie das Fehlen von Ressourcen und Kompetenzen bei den Leistungsanbietern der Eingliederungshilfe wirken sich hier nachteilig aus. Ärztliche Behandlungen dieser Patienten ohne Beachtung betreuungsrechtlicher Vorgaben birgt das Risiko strafrechtlicher Sanktionen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Heft 2 der Zeitschrift R & P.

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