Neuregelung der Vergütung für Berufsvormünder und Betreuer
Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung wurde am 27.6.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, S. 866) und tritt deshalb gem. Art. 4 des Gesetzes am 27. Juli 2019 in Kraft.
Zum Gesetzesentwurf s. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/217-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das Gesetz sieht eine Erhöhung der seit 13 Jahren unveränderten Vergütung für Berufsbetreuer um etwa 17 Prozent vor, fasst die Fallpauschalen neu und sieht für komplexe Betreuertätigkeiten erhöhte Pauschalen vor. Für Berufsvormünder bleibt es beim bisherigen Vergütungssystem – allerdings mit höheren Stundensätzen.