Die Betreuungsgerichte nehmen auch in Zeiten der Covid-19 Pandemie ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahr

Entgegen anders lautender Veröffentlichungen im Internet nehmen die Richterinnen und Richter der Betreuungsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren ihre Aufgaben weiterhin verantwortungsvoll und unter Beachtung der gesetzlichen Gebote zur Anhörung der betroffenen Personen wahr. Wie der Deutsche Richterbund im Newsletter 6/2020 vom 26.03.2020 und der Betreuungsgerichtstag e.V. in der Pressemitteilung vom 03.04.2020 richtig ausführen, besteht keine Veranlassung, persönliche Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zu reduzieren oder (vorübergehend) ganz einzuschränken. Nach den gesetzlichen Regelungen ist ein Verzicht auf persönliche Anhörungen auch nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Die persönliche Anhörung ist aber auch dann unverzüglich nachzuholen. Zudem bedarf es in der Regel eines persönlichen Eindrucks von der betroffenen Person, sodass das Absehen von der persönlichen Anhörung nicht dazu führt, dass eine Kontaktaufnahme insgesamt entbehrlich wird.

Im Heft 3 der Zeitschrift Betreuungsrechtliche Praxis (BtPrax) werde ich dies ausführlich darlegen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass unter Beachtung der vom Robert Koch Institut empfohlenen Hygiene Richtlinien persönliche Anhörungen in (eiligen) Betreuungs- und Unterbringungsverfahren gefahrlos möglich sind. Kliniken und Heimeinrichtungen stellen zuverlässig die notwendige Schutzausrüstung und ausreichend große Räumlichkeiten für die Anhörungen zur Verfügung. Richter(innen), Betreuer(innen) und Verfahrenspfleger(innen) haben nach der Erlasslage der Länder, vgl. etwa Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 21.03.2020, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Zutritt zu allen Einrichtungen und Kliniken. Persönliche Anhörungen in den Gerichten können – zur Wahrung der Abstandsregelungen und der ausreichenden Belüftung – in größeren Sitzungssälen stattfinden, da die Zivil- und Strafabteilungen der Gerichte deutlich weniger Sitzungen durchführen als in normalen Zeiten.

Bislang ist das Amtsgericht Essen von Infektionen mit dem Covid-19 Virus verschont worden und wir hoffen alle, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

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