Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts kann zum 1.01.2023 in Kraft treten

Am 4.05.2021 hat der Bundespräsident das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts unterschrieben. Es ist am 12.05.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die Fundstelle lautet Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21, Ausgabetag: 12. Mai 2021, Umfang: 88 Seiten, ab Seite 873 bis Seite 960.

Am 23.02.2022 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines „Reparaturgesetzes“ zum Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Er enthält redaktionelle und klarstellende Änderungen. Im Betreuungsrecht sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:

  1. Erleichterung für den Einstieg als Vereinsbetreuer: Wer beruflich rechtliche Betreuungen als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins führen will, soll zur Registrierung als beruflicher Betreuer die erforderliche Sachkunde nicht bereits bei Antragstellung vollständig nachweisen zu müssen, sondern den Sachkundenachweis im Laufe eines Jahres zu vervollständigen und bereits vorher als beruflicher Betreuer tätig zu sein.
  2. Fristverlängerung für den Sachkundenachweis für Berufsbetreuer, die am 01.01.2023 noch keine 3 Jahre Betreuungen beruflich führen: Für sie wird die Frist zur Vorlage des Sachkundenachweises um 18 Monate verlängert, d. h. zum Ablauf des 30. Juni 2025 enden.
  3. Übergangsregelung für Berufseinsteiger ab dem 1. Januar 2023: Wer sich erstmals neu als berufliche Betreuer registrieren lassen wil, hat die Möglichkeit einer bis spätestens zum 30. Juni 2025 befristeten vorläufigen Registrierung. Damit soll ein Mangel neuer beruflicher Betreuer aufgrund der Einführung des neuen Registrierungsverfahrens vermieden und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit einer erhöhten Nachfrage bei der Belegung der neuen Sachkundelehrgänge und einem noch knappen Angebot zu rechnen ist.
  4. Einsichtsrecht in das Zentrale Vorsorgeregister: Letztlich wird eine Regelung zur technischen Umsetzung des neu geschaffenen Rechts von Ärztinnen und Ärzten auf Einsichtnahme in das Zentrale Vorsorgeregister über die Telematikinfrastruktur geschaffen.

Am 08.04.2022 erfolgte eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Reparaturgesetzes, am 13.04.2022 eine Gegenäußerung der Bundesregierung. Dazu:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001416.pdf

Zu dem Gesetzesentwurf siehe:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Grenzueberschreitende_Zustellungen.html

Vorgeschichte:

Ursprünglich hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23.06.2020 einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt.

Am 23.09.2020 hatte sich die Bundesregierung mit dem Entwurf befasst und am 25.09.2020 dem Bundesrat einen Regierungsentwurf zugeleitet (Bundesrat Drucksache 564/20). Dieser ist unter nachstehendem Link abrufbar:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Vormundschaft_Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Der federführende Rechtsausschuss (R), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ), der Ausschuss für Familie und Senioren (FS) und der Finanzausschuss (Fz) hatten dem Bundesrat für die Sitzung am 06.11.2020 umfangreiche Empfehlungen und Änderungsvorschriften unterbreitet. Diese lassen sich abrufen unter:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/564-1-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Beratung im Bundesrat (1. Durchgang) wurde am 06.11.2020 durchgeführt. Der Bundesrat hat fast alle Ausschussempfehlungen angenommen. Abgelehnt wurden nur die Ziffern 19 (Streichung „soziale Rechte“ in § 1814 BGB), 45 (Streichung Zusammenarbeit Betreuungsbehörde-Leistungsträger), 46 (Einfügung eines § 15a SGB I) und 49 (Ergänzungen zur erweiterten Unterstützung). Abgelehnt wurde außerdem noch zum Vormundschaftsrecht die Ziffer 10. Weil die Entschließung zur Kostenfolgenabschätzung zu Nr 1 angenommen wurde, hatte sich Ziffer 2 erledigt.

Die Drucksache mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zur BR – Stellungnahme ist unter folgendem Link zu finden:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/244/1924445.pdf

Die Beratung im Bundestag (1. Lesung) hatte am 26.11.2020 stattgefunden. Zu den Ergebnissen der Beratung siehe:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19195.pdf

Die Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war am 16.12.2020 erfolgt. Die Anhörung erstreckte sich auch auf den Antrag der FDP-Fraktion zur Stärkung der selbst bestimmten Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten BT-Drs. 19/ 24638. Zu den Ergebnissen siehe:

https://www.bundestag.de/presse/hib/813984-813984

Zum Referentenentwurf des Reparaturgesetzes:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Grenzueberschreitende_Zustellungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2


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